Honorar
Eine Einheit mit einer Dauer von 50 Minuten kostet EUR 100,-.
Mit 01.01.2024 erfolgte die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und somit in die Leistungspflicht der Österreichischen Gesundheitskasse.
Sie bekommen daher einen Kostenzuschuss zu jeder Behandlung von Ihrer Krankenkasse. Je nach Krankenkasse bekommen Sie bis zu EUR 49,- rückerstattet.
Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Untersuchung sowie eine ärztliche Bestätigung.
Verschwiegenheit
Klinische und GesundheitspsychologInnen sind gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Absageregelung
Es gilt eine 24-Stunden-Absageregelung (1 Tag vor dem Termin). Wenn nicht abgesagt wird, ist die Stunde in voller Höhe zu bezahlen. Der Grund dafür ist, dass Ihre Stunde nicht so schnell nachbesetzt werden kann.