Honorar
Eine Einheit mit einer Dauer von 50 Minuten kostet EUR 80,-.
Hinweis: Die Behandlungskosten können leider nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse verrechnet werden. Manche Privatversicherungen übernehmen die Kosten je nach Vertrag. Bitte informieren Sie sich hier vorab bei Ihrer Versicherung.
Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass psychologische Behandlung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar ist.
In Absprache sind Sozialtarife möglich.
Verschwiegenheit
Klinische und GesundheitspsychologInnen sind gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Absageregelung
Es gilt eine 24-Stunden-Absageregelung (1 Tag vor dem Termin). Wenn nicht abgesagt wird, ist die Stunde in voller Höhe zu bezahlen. Der Grund dafür ist, dass Ihre Stunde nicht so schnell nachbesetzt werden kann.